Kündigung als verbeamteter Lehrer: Das solltest du beachten

Als verbeamteter Lehrer kannst du jederzeit deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Der Prozess läuft wie folgt ab:

  1. Stelle einen formlosen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst an Ihren Dienstherrn. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und kann ohne Begründung gestellt werden.
  2. Reiche den Antrag über deine Schulleitung ein, die ihn an die zuständige Behörde weiterleitet.
  3. In der Regel wird dem Antrag stattgegeben. Eigentlich gibt es keine festgelegte Kündigungsfrist für Beamte. Manche Bundesländer bilden jedoch eine Ausnahme. Hier gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist zum Schulhalbjahresende.
  4. Nach Einreichung des Antrags hast du eine zweiwöchige Bedenkzeit, in der du den Antrag zurückziehen kannst.
  5. Die zuständige Entlassungsbehörde erlässt eine Entlassungsverfügung, die das Beamtenverhältnis beendet.
  6. Die Entlassung erfolgt normalerweise zum beantragten Zeitpunkt, kann aber bis zu drei Monate hinausgeschoben werden, um deine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß abzuschließen.

Beachte, dass es in der Praxis oft eine Frage der Absprache mit der Schulleitung ist, wann du tatsächlich gehen kannst, je nachdem, wie schnell ein Ersatz gefunden werden kann.

Gibt es Gründe für dich (z.B. Mobbing durch die Schulleitung), das Dienstverhältnis schnellst möglichst beenden zu müssen, hilft dir nur eine Krankschreibung, die Zeit zu überbrücken.


Gibt es Unterschiede in den Kündigungsfristen zwischen verschiedenen Bundesländern?

Grundsätzlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede in den gesetzlichen Kündigungsfristen zwischen den verschiedenen Bundesländern in Deutschland. Die Kündigungsfristen sind bundesweit einheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Es können jedoch in bestimmten Fällen Unterschiede auftreten:

  1. Verträge: Einige Bundesländer haben eigene Verträge für den öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel den TV-L (Tarifvertrag der Länder). Diese können abweichende Kündigungsfristen vorsehen.
  2. Landesspezifische Regelungen: In einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes oder für bestimmte Berufsgruppen können die Länder eigene Regelungen treffen, die sich auf Kündigungsfristen auswirken.
  3. Vereinbarungen: Einzelne Behörden können in Vereinbarungen spezifische Kündigungsfristen festlegen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.


Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Kündigung als verbeamteter Lehrer zu beantragen?

Um eine Kündigung als verbeamteter Lehrer zu beantragen, müssen folgende rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Schriftlicher Antrag: Du musst einen formlosen schriftlichen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen.
  2. Adressierung: Der Antrag muss an den Dienstherrn gerichtet und über die Schulleitung eingereicht werden.
  3. Zeitpunkt: Du kannst den Antrag jederzeit stellen und einen beliebigen Entlassungstermin wählen.
  4. Bedenkzeit: Nach Einreichung des Antrags hast eine zweiwöchige Bedenkzeit, in der du den Antrag zurückziehen kannst.
  5. Keine Begründung erforderlich: Eine Begründung für Ihren Entlassungsantrag ist nicht notwendig.
  6. Beachtung möglicher Verzögerungen: Die Entlassung kann um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden, damit Sie Ihre Amtsgeschäfte ordnungsgemäß abschließen können.
  7. Formale Anforderungen: Der Antrag sollte deine persönlichen Daten samt Personalnummer, den gewünschten Entlassungstermin und deine Unterschrift enthalten.

Diese rechtlichen Risiken bestehen bei der Kündigung eines verbeamteten Lehrers

Bei der Kündigung eines verbeamteten Lehrers bestehen in der Regel keine wesentlichen rechtlichen Risiken für den Beamten selbst, da die Entlassung auf eigenen Antrag grundsätzlich immer genehmigt wird. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten:

  1. Zeitliche Verzögerung: Die Entlassung kann um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden, damit der Lehrer seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß abschließen kann.
  2. Verlust von Ansprüchen: Mit der Entlassung verliert der Beamte seinen Anspruch auf Dienstbezüge, Versorgung und hat keinen Anspruch auf Übergangsgeld.
  3. Nachversicherung: Der ehemalige Beamte muss in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Dies kann finanzielle Auswirkungen haben.
  4. Krankenversicherung: Es muss eine neue Krankenversicherungsform für die Zeit nach der Kündigung festgelegt werden. In die gesetzliche Krankenkasse kommst nur aber nur vor dem 55. Geburtstag zurück.
  5. Wiedereinstellung: Eine erneute Verbeamtung könnte in Zukunft schwieriger sein, da viele Arbeitgeber in der freien Wirtschaft keinen großen Wert auf eine beamtenähnliche Stellung legen.
  6. Keine Abfindung: Anders als bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft besteht für Beamte kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Punkte eher Konsequenzen als rechtliche Risiken darstellen. Die eigentliche Kündigung (Antrag auf Entlassung) ist für Beamte rechtlich unkompliziert, da sie in der Regel immer genehmigt wird.

So wirkt sich die Kündigung auf die Altersvorsorge aus

Die Kündigung eines verbeamteten Lehrers hat erhebliche Auswirkungen auf seine Altersvorsorge.

  1. Verlust der Pensionsansprüche: Mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfallen die bisherigen Ansprüche auf Beamtenversorgung vollständig.
  2. Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung: Der Dienstherr führt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch, als wäre der Lehrer während seiner Dienstzeit als Angestellter tätig gewesen.
  3. Reduzierung der Altersversorgung: Die Nachversicherung führt in der Regel zu einer deutlich geringeren Altersversorgung im Vergleich zur Pension. Der Unterschied kann etwa 50 Prozent betragen.
  4. Altersgeld als Alternative: In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, statt der Nachversicherung ein sogenanntes „Altersgeld“ zu beantragen. Dies kann vorteilhafter sein.
  5. Bedingungen für Altersgeld: Ein Anspruch auf Altersgeld besteht meist erst nach einer Mindestdienstzeit von fünf bis sieben Jahren und muss vor der Entlassung beantragt werden.
  6. Auszahlung des Altersgeldes: Das Altersgeld wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze wie eine Pension ausgezahlt.
  7. Keine Zusatzversorgung: Bei der Nachversicherung entfällt die Zusatzversorgung, die Beamte normalerweise erhalten.

Die genauen Auswirkungen können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Eine sorgfältige Prüfung und Beratung vor der Kündigung ist daher ratsam.

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