Ist Nachsitzen in der Schule noch erlaubt? Das solltest du wissen

Ja, das Nachsitzen ist grundsätzlich auch heutzutage noch erlaubt. Dennoch solltest Du Dir gut überlegen, welchen Zweck diese pädagoische Maßnahme erfüllen soll.

Nachsitzen wird in Schulgesetzen mit einer erzieherischen Maßnahme beschrieben. Und genau darauf solltest Du auch immer achten, wenn du einen Schüler mit diesem pädagogischen Mittel dazu bringen möchtest, dass er über sein Fehlverhalten nachdenkt und vor allem, dass er dieses Verhalten zukünftig unterlässt. Du darfst das Nachsitzen nur in ganz begründeten Fällen als erzieherische Maßnahme eingesetzen.

Zulässig ist Nachsitzen, wenn ein Schüler

  • seine Pflichten nicht erfüllt.
  • den Unterricht schuldhaft versäumt, also wenn er schwänzt.
  • dauerhaft den Unterricht stört, zum Beispiel weil er laut reinruft, unerlaubt auf dem Smartphone spielt oder andere Schüler ärgert.

Hinzu kommt, dass das Nachsitzen nur dann zulässig ist, wenn der nachsitzende Schüler während dieser Zeit von einer Lehrkraft beaufsichtigt wird. Du musst die Aufgabe nicht selber übernehmen, aber du bist dafür verantwortlich.

Außerdem darfst du den betroffenen Schüler nicht einfach nach Unterrichtsschluss in der Schule behalten. Du musst zuvor seine Eltern informieren, wenn der Schüler noch minderjährig ist. Hierzu gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen. In einigen Ländern reicht es, wenn du die Eltern anrufst, in anderen hingegen musst du die Eltern sogar schriftlich vorab informieren.

Welche Regelungen in welchen Bundesländern in Bezug aufs Nachsitzen gelten, kann du in diesem Dokument nachlesen.

Nicht zulässig ist Nachsitzen, wenn

  • du es als Strafe einsetzt.
  • du eine ganze Schülergruppe im Rahmen einer Kollektivstrafe nachsitzen lässt.

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