Strafarbeiten in der Schule: Was erlaubt ist und was nicht

Zu Strafarbeiten in der Schule gehen die Meinungen auseinander. Da zu diesem Thema Ärger vorprogrammiert ist, solltest du wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Was sind Strafarbeiten?

Als Lehrkraft ist es dir erlaubt, pädagogisch sinnvolle und erzieherische Maßnahmen bzw. auch Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Ordnest du eine Strafarbeit an und benennst das auch so, wirst du auf Widerstand treffen, da der Begriff eigentlich nicht mehr verwendet wird. Stattdessen wird eine solche Erziehungsmaßnahme als „Zusatzaufgabe“ bezeichnet oder als „Aufgabe für ein Fehlverhalten“. Die Strafarbeit stellt demnach eine Konsequenz für den Schüler dar, wenn er gegen eine aufgestellte Regel verstößt.

Deine (Strafarbeit) Aufgabe für das Fehlverhalten des Schülers muss in jedem Fall einen pädagogischen Wert haben, mit dem Regelverstoß im Zusammenhang stehen und verhältnismäßig sein. Sie soll den Schüler dazu führen, dass er über sein Fehlverhalten nachdenkt und sein Verhalten zukünftig ändert.

Oftmals lassen Lehrkräfte auch heute noch die Hausordnung abschreiben oder irgendwelche Buchseiten, wenn ein Schüler den Unterricht stört. Ob ein Schüler daraufhin sein Verhalten wirklich ändert, ist zu bezweifeln. Und ob die Aufgabe einen pädagogischen Wert besitzt, stellt sich als Frage eigentlich gar nicht.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Welche Maßnahmen du bei Regelverstößen oder sonstigem Fehlverhalten bei Schülern ergreifen darfst, steht im Schulgesetz deines Bundeslandes. Häufig wird dieser Unterpunkt  „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ genannt.

Gerechtfertigt sind solche Maßnahmen, wenn ein Schüler verhindert, dass du deinen Unterricht durchführen kannst, wenn Schüler unentschuldigt fehlen oder sich nicht hinreichend am Unterricht beteiligen, wenn Schüler die Schulordnung missachten, Gegenstände mutwillig beschädigen oder Mitschülern sowie Lehrkräften Schaden zufügen.

Pädagogische Maßnahmen wären, wenn du mit dem Schüler, weiteren Betroffenen und/oder den Eltern ins Gespräch kommst. Du kannst hier Zielvereinbarungen treffen. Bei wiederholtem Fehlverhalten kannst du den Shüler auch ins Klassenbuch eintragen, einen Tadel aussprechen, ihm Konsequenzen für weitere Wiederholungen aufzeigen oder ihn auch umsetzen.

Erzieherische Maßnahmen beinhalten, dass der Schüler Zusatzaufgaben bzw. den versäumten Unterrichtsstoff zu Hause oder in der Schule bearbeiten muss. Das wird auch heute noch als Nachsitzen bezeichnet. Stört der Schüler mit einem Gegenstand, darfst du diesen für die Unterrichtszeit auch einziehen. Hat der Schüler etwas kaputt gemacht oder stark verunreinigt, darfst du ihn auch zur Reparatur oder Reinigung heranziehen. Oder du schließt den Schüler von geplanten Veranstaltungen oder Ausflügen aus. Wählst du diese Maßnahmen aus, solltest du bei minderjährigen Schüler immer die Eltern informieren.

Tipps zur Anwendung ausgewählter Maßnahmen

Wichtig ist, dass du, wenn du Konsequenzen androhst, diese dann auch bei einem Fehlverhalten durchziehst. Dazu solltest du mit den Schülern Regeln und Konsequenzen zu Beginn des Schuljahres transparent besprechen. So wissen sie, was sie erwartet.

Bleibe bei einem Fehlverhalten ruhig und schreie den Schüler nicht an. Wähle eine Maßnahme wohlüberlegt aus und achte darauf, dass sie gerechtfertigt ist.

Nimm die Eltern mit ins Boot. Informiere sie kontinuielich darüber, was vorgefallen ist und welche erzieherische Maßnahme durch dich angeordnet wird. Bei Ordnungsmaßnahmen sprich die Schulleitung an und lass dich unterstützen. So bist du auf der sicheren Seite.

Das darfst du nicht tun

Es sind weder körperliche Bestrafungen, Kollektivstrafen oder entwürdigende Maßnahmen erlaubt. Du darfst also weder einen Schüler hart angreifen, ihn schlagen oder festhalten noch die ganze Klasse bestrafen für ein Fehlverhalten, welches nur ein Einzelner begangen hat. Zynische Bemerkungen oder jemanden vorführen gehen im 21. Jahrhundert ebenfalls nicht mehr.

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