Als Lehrer im Kindergarten als Erzieher arbeiten – geht das?

Ob du als Lehrer in einem Kindergarten oder in einer Kindertagesstätte als Erzieher arbeiten darfst, regelt das Kita-Gesetz deines Bundeslandes.

Die Gründe für die Entscheidung, den Lehrerjob an den Nagel zu hängen und dafür lieber als Erzieher zu arbeiten, sind vielfältig. Und sicherlich denkst du, dass es mit deinem angeschlossenen Lehramtsstudium und Referendariat kein Problem sein sollte, im Kindergarten oder in der Kita Fuß zu fassen.

Doch so einfach ist das leider nicht. Ein Lehramtsstudium enthält im Gegensatz zur Erzieherausbildung nur wenige pädagogische Anteile. Entwicklungspsychologische Grundlagen hast du außerdem kaum gelehrt bekommen und der Fokus deines Studiums lag auch auf einer ganz anderen Altersgruppe.

In einigen Bundesländern ist es möglich, als Quereinsteiger mit einer bestimmten Vorausbildung über eine Weiterbildungsmaßnahme plus Prüfung in den Erzieherberuf einzusteigen. Gern gesehen sind vor allem Grundschullehrkräfte. Ob das auch in deinem Bundesland möglich ist, verrät dir das Kita-Gesetz und ein Anruf in der zuständigen Aufsichtsbehörde.

In vielen Bundesländer dürfen Grundschullehrkräfte aber zumindest als Ergänzungskraft ohne weitere Zusatzausbildung arbeiten. Das gilt meistens auch für den Hort oder eine Kinderkrippe. So z.B. in Bayern. In Baden-Württemberg wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz so formuliert, dass Grund- und Sonderschullehrer als Fachkräfte eingesetzt werden dürfen. Sie müssen allerdings vorab ein einjähriges betreutes Berufspraktikum absolvieren. Alternativ kannst du hier aber auch eine berufsbegleitende 25-tägige Weiterbildung durchführen.

Wie du siehst, regelt jedes Bundesland das in Eigenregie. Hier findest du alle Kita-Gesetze der einzelnen Bundesländer, in denen du nachlesen kannst, wie es bei dir aussieht: https://bage.de/links/ Schaue zusätzlich aber auch, ob es zusätzliche Vereinbarungen zur Qualifikation der Fachkräfte und Ergänzungskräfte gibt.

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