Dürfen Lehrer Hausaufgaben benoten? Einfach erklärt

Die Hausaufgaben zu benoten, widerspricht im Allgemeinen den Landesgesetzen. Dennoch gibt es vereinzelt auch Schulordnungen, in denen das anderes geregelt ist.

Gibst du Hausaufgaben auf, achte darauf, dass sie der Vertiefung deines Unterrichtsstoffes dienen. Die Schüler sollen also üben und nacharbeiten. In der nächste Stunde überprüfst du die Hausaufgaben und wertest sie aus. Eine Hausaufgabe sollte aber nicht als ein Leistungsnachweis dienen. Bei einer Hausaufgabe weist du schließlich nicht, ob es sich um eine objektiv erbrachte Leistung deines Schülers handelt oder ob ihm jemand dabei geholfen hat oder schlimmer, ob er sich die Aufgabe von einem Dritten hat anfertigen lassen. Deswegen gilt es als ungeschriebenes Gesetz, dass man als Lehrer Hausaufgaben nicht bewertet.

Was du aber machen kannst, ist eine schriftliche Überprüfung der Hausaufgabe, sofern das in deinem Bundesland erlaubt ist. Das bedeutet: Du gibst deinen Schülern eine vertiefende Aufgabe zum in der Schule erlernten Unterrichtsinhalt auf. In der nächsten Stunden schreibst du eine kleine Leistungsüberprüfung, in der du die Hausaufgabe als Aufgabe stellst. Damit überprüfst du in der Schule, ob der Schüler die Aufgabe erledigt hat oder nicht und bewertest die Leistung. Alle Schüler schreiben unter den gleichen Bedingungen. So regelt es zum Beispiel das Schulgesetz in Berlin.

Einziger Haken: Was machst du, wenn ein Schüler in der vergangenen Unterrichtsstunde gar nicht da war, den Unterrichtsstoff nicht mitbekommen hat und auch von der Hausaufgabe nichts wusste, weil ihm das niemand übermittelt hat? Allein hieran siehst du schon, wie heikel das Thema ist und dass du gut überlegen solltest, wie du damit umgehst.

In Rheinland-Pflaz ist eine Bewertung der Hausaufgaben grundsätzlich laut §50 der Schulübergreifenen Schulordnung möglich. Hier werden den Lehrern einige Freiheiten zur Leistungsüberprüfung eingeräumt. Sie dürfen die Form der Leistungsüberprüfung frei auswählen. Einzige Bedingung: Auch hier muss der Inhalt im Unterricht schon einmal geübt worden sein. In RLP müssen die Hausaufgaben laut §51 mit dem Wissen aus dem Unterricht, also ohne weitere Hilfen außen oder zusätzliche Unterstützung, ausführbar sein. War der Schüler also im Unterricht anwesend und hat er sich hier die Grundlagen zur Hausaufgabe angeeignet, kann die Hausaufgabe auch bewertet werden.

Bei nicht erledigten Hausaufgaben darfst du als Lehrer Konsequenzen ziehen, eine Benotung ist jedoch nicht zulässig. Hat ein Schüler keine Hausaufgaben, darfst du ihm keine 6 dafür geben (das ist bundeseinheitlich geregelt). Jedoch kannst du es dem Klassenlehrer melden, ein Schülergespräch führen oder auch ein Elterngespräch. Du kannst ihn ermahen und Konsequenzen für die nächste Nichterfüllung androhen.

Vieles ist also abhängig vom Landesgesetz und von der Schulordnung an deiner Schule. Erkundige dich immer im Vorfeld, welche Regelungen gelten, um Ärger mit Schülern, Eltern und der Schulleitung zu vermeiden.

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