Steuer: Was zählt zu den Werbungskosten bei Lehrern?

Für die Steuer zählen alle beruflichen Ausgaben eines Lehrers zu den Werbungskosten. Du kannst sie in der Regel komplett absetzen.

Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die dir durch deine berufliche Tätigkeit entstehen. Das Einkommensteuergesetz bezeichnet sie als “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen” (§9 EStG). Damit kannst du alle Kosten, die dir im Zusammenhang mit deiner Lehrertätigkeit entstehen, in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Dazu gehören:

  • Ausgaben für Lehr- und Unterrichtsmaterialien
  • Arbeitsmaterialien wie Papier, Ordner, Ordnungssysteme, Schreibutensilien usw.
  • Fachliteratur wie Fachzeitschriften und Fachbücher
  • beruflich genutzter Computer (inkl. Anwendersoftware), Drucker (inkl. Druckerpatronen), Laptop, Tablet
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen
  • Kosten für die täglichen Fahrten zur Schule und zurück sowie für Fahrten, die du zu anderen Orten hast (z.B. Praktikumsbetriebe); angerechnete Entfernungspauschale = 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt
  • beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (z.B. Klassenfahrt), absetzbar ind Pauschbeträge für Reisenebenkosten, Verpflegung und Übernachtung
  • Versicherungsbeiträge für berufliche Versicherungen (z.B. Arbeitsrechtschutz, Berufshaftpflicht, Diensthaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Dienstschlüsselversicherung)
  • Arbeitszimmer inkl. Einrichtungsgegenstände wie Regale, Schreibtisch, Bürostuhl, Schreibtischlampe usw. (pro Jahr können entstandene Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro abgesetzt werden)
  • Kosten für Telefon (für anfallende Kommunikationsaufwendungen), Handy (wenn mobile Erreichbarkeit gegeben sein muss)
  • Internetkosten
  • Umzugskosten bei Versetzung
  • Beiträge für Lehrerverbände und Lehrergewerkschaften

Die errechnete Summe deiner Werbungskosten verringert dein zu versteuerndes Einkommen und führt meist zu einer Steuererstattung von mehreren hundert Euro.

Ist es dir zu aufwendig, alle Belege zu sammeln und die Einzelbeiträge zu ermitteln, berücksichtigt das Finanzamt jährlich 1.230 Euro Werbungskosten ohne Nachweise.

Jeder, der ein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Jedoch gibt es die Ausnahme, dass Angestellte im öffentlichen Dienst meist keine Steuererklärung einreichen müssen, da ihnen die Lohnsteuer monatlich vom Gehalt bzw. von der Beosldung abgezogen wird. Sie kommen ihrer Steuerschuld automatisch nach. Das gilt auch für Beamte. Deshalb ist die Steuererklärung auch für Lehrer meist freiwillig, es sei denn, sie verfügen über zusätzliche Einkünfte.

Ob du verpflichtet bist oder nicht, verrät dir das für dich zuständige Finanzamt. Für Lehrer lohnt es sich aber in der Regel, die Steuererklärung freiwillig einzureichen aufgrund der hohen Werbungskosten, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Hast du keine zusätzlichen Einkünfte, kannst du als Nichtselbständiger bzw. Nichtselbständige deine Steuererklärung kostengünstig von einem Lohnsteuerhilfering anfertigen lassen. Gegen eine geringe Gebühr fertigen die Mitarbeiter die Steuererklärung für dich auf der Grundlage deiner Angaben und gesammelten Beläge an und reichen sie beim Finanzamt ein. So kannst du sicher sein, den höchsten Rückerstattungsbetrag einzufordern, wenn du dir unsicher mit der Anfertigung der Einkommenssteuererklärung bist.

2 Antworten auf „Steuer: Was zählt zu den Werbungskosten bei Lehrern?

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