Steuererklärung im Referendariat? Was Referendare wissen sollten

Im Referendariat lohnt sich eine Steuererklärung oft, vor allem wegen Werbungskosten wie Fahrten, Fachliteratur, Arbeitsmitteln, Fortbildungen oder Umzugskosten. Für viele Referendare ist die Abgabe im ersten Jahr sogar besonders einfach, weil oft nur die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden muss; in späteren Jahren wird es meist erst durch höhere Werbungskosten interessant.

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Wann es Pflicht ist

Eine Steuererklärung ist nicht automatisch Pflicht, nur weil du im Referendariat bist; Pflicht kann sie aber werden, wenn bestimmte Konstellationen vorliegen, etwa bei weiteren Einkünften, Steuerklasse VI oder wenn die Lohnsteuerberechnung wegen der Vorsorgepauschale abweicht. In einem ELSTER-Forum wird darauf hingewiesen, dass bei solchen Fällen eine Pflichtveranlagung entstehen kann.

Was du absetzen kannst

Typische absetzbare Kosten sind Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren sowie ein beruflich genutzter Anteil für Telefon und Internet. Bei Umzugskosten und häuslichem Arbeitszimmer gelten allerdings enge Voraussetzungen.

Frist und Rückwirkung

Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du die Erklärung in der Regel auch rückwirkend für mehrere Jahre abgeben; in aktuellen Verbraucherinfos wird dafür meist eine Frist von bis zu vier Jahren genannt. Das ist besonders relevant, wenn du in früheren Referendariatsjahren schon hohe Kosten hattest.

Praktisch sinnvoll

Für viele Referendare reicht ELSTER aus, weil die Erklärung oft überschaubar ist. Wenn du es bequemer willst, sind Steuerprogramme oder eine Lohnsteuerhilfe eine Alternative.

Kurze Checkliste für die Steuererklärung im Referendariat

Was du bereithalten solltest

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag bzw. Angaben zu deinen Bezügen
  • Belege für Fahrten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungen und ggf. Umzugskosten
  • Nachweise zu Telefon- und Internetkosten, wenn du einen beruflichen Anteil ansetzt
  • Kontodaten für die Erstattung

Typische absetzbare Kosten

  • Fahrten zur Schule, zum Seminar, zur AG oder zu Ausbildungseinsätzen
  • Arbeitsmittel wie Ordner, Laptop, Drucker, Papier, Bücher, Kommentare
  • Fachliteratur und Fortbildungen
  • Kontoführung pauschal oder anteilig beruflich
  • Telefon- und Internetkosten anteilig
  • Umzugskosten nur bei beruflichem Anlass und passenden Voraussetzungen

So gehst du vor

  1. ELSTER oder eine Steuersoftware öffnen
  2. Anlage N ausfüllen, wenn es um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit geht
  3. Werbungskosten eintragen
  4. Belege nur aufbewahren, meist nicht direkt mitsenden
  5. Erklärung absenden und Bescheid prüfen

Wann sich der Aufwand besonders lohnt

Im ersten Referendariatsjahr sind die Bezüge oft noch relativ niedrig, sodass schon die gezahlte Lohnsteuer ganz oder teilweise zurückkommen kann. Im zweiten Jahr lohnt es sich meist besonders, wenn du viele Fahrten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten hattest.

Wichtiger Zusatz

Wenn du neben dem Referendariat selbstständig tätig bist, etwa durch Klausurkorrekturen oder andere Nebentätigkeiten, kann zusätzlich eine Anlage für diese Einkünfte nötig sein. Das ist getrennt von der normalen Anlage N zu sehen.

Ist dir der Umgang mit ELSTER zu kompliziert, stehen dir kostenpflichtige Steuerprogramme zur Verfügung, z.B. WISO. Die Bedienung ist ganz einfach und du bekommst zusätzlich noch viele Ratschläge präsentiert. Bist du dir ganz unsicher, nutze die Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfe-Beratungsverein. Für Referendare sind die Gebühren sehr niedrig und die Mitarbeiter erledigen alles für dich.

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